„Safe Kids“ - Kindeswohl-Schutzkonzept
1. Beauftragte für Kindeswohl in der Turnerschaft 1860 Frankfurt-Heddernheim
Beauftragte für Kindeswohl:
Nicole Egner Meffert
Nicole Egner Meffert
nicole.egner-meffert@turnerschaft-heddernheim.de
Vertreterin:
Andrea Harren
Andrea Harren
Andrea.harren@ turnerschaft-heddernheim.de
Verantwortlich im Vorstand
Rolf Mütze-Gutmann
Rolf Mütze-Gutmann
rolf.muetze@turnerschaft-heddernheim.de
2. Kindeswohl in der Turnerschaft 1860 Frankfurt-Heddernheim
Der Turnerschaft 1860 Frankfurt Heddernheim hat die Vorgaben und das Vorgehen der Sportjugend Hessen, sowie des Landesportbundes Hessen e.V. für die Konzepterstellung Kindeswohl übernommen, sowie die Hinweise der Wildwasser Gießen e.V. hierzu berücksichtigt.
Sportvereine dürfen bei Kindeswohlgefährdung nicht wegschauen, sondern sollen eine Kultur des Hinsehens leben. Das heißt, dass das Kindeswohl im Verein verankert ist und es ein gemeinsames Verständnis davon gibt, wie für das Wohl der Kinder und Jugendlichen im Verein gesorgt wird.
Der Verein ist in der Lage, Probleme wahrzunehmen und hat den Mut diese anzusprechen. Konkret heißt das:
- Der Vorstand hat das Thema aufgenommen und eine geeignete Ansprechperson gefunden (s.o.)
- Diese Ansprechperson nimmt an einer Qualifizierungsmaßnahme teil und ist allen Übungsleitern, sowie der Geschäftsstelle bekannt.
- Bei Meldungen von Verdachtsfällen zum Thema Kindeswohlgefährdung ist diese Ansprechperson verantwortlich, den Ablauf der Interventionsmaßnahmen gemäß des Interventionsplanes der Turnerschaft 1860 Frankfurt Heddernheim zu begleiten.
- Die Ansprechperson für Kindeswohl nimmt als Beisitzer*in an den regelmäßigen Vorstandssitzungen teil. In jeder Sitzung ist das Thema Kindeswohl fester Bestandteil der Tagesordnung. Somit ist gewährleistet, dass ein Austausch mit den Abteilungen, sowie dem Vorstand des Vereins über Themen, die das Kindeswohl betreffen, regelmäßig stattfindet.
- Alle im Jugendbereich tätigen Übungsleiter*innen, Trainer*innen, Betreuer*innen müssen sich mit diesem Thema befassen und folgende Unterlagen vorweisen:
- Vorlage erweitertes Führungszeugnis – Prüfung durch Geschäftsstelle, ggfs. Ablehnung der Person als Trainer*innen im Jugendbereich.
- Unterzeichnung des Verhaltenskodexes und der Verhaltensregeln zum Kindeswohl
- verpflichtende Teilnahme an externer Fortbildung zum Thema Kindeswohl.
verantwortlich: Geschäftsstelle -> Information der Termine für externe Fortbildungen Kindeswohl an Übungsleiter weitergeben. Erstellung der Listen über Teilnahme an Fortbildungen, Vorlage ePFZ und Unterzeichnung Verhaltenskodex und Information an den Vorstand.
verantwortlich: Vorstand -> Neue Trainer*innen über Fortbildungstermine informieren und Nachweise anfordern.
- Die Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Kindeswohl:
- Information über die Vereinsseite in den sozialen Medien „Kindeswohl“ verweist direkt auf das Thema Kindeswohl, das Konzept und den Interventionsplan Kindeswohl.
- Die Vereins-Homepage www.turnerschaft-heddernheim.de verweist direkt auf das Thema Kindeswohl, das Konzept und den Interventionsplan Kindeswohl.
- In der Geschäftstelle liegen Visitenkarten der Ansprechperson für Kindeswohl aus für Eltern, Kinder und Trainer*innen.
3. Verhaltenskodex und Verhaltensregeln
Die Turnerschaft 1860 Frankfurt Heddernheim hat den Verhaltenskodex des Landessportbund Hessen e.V. übernommen. Dieser Verhaltenskodex muss von allen mit der Kinder- und Jugendarbeit beauftragten Personen unterzeichnet und der Geschäftsstelle übergeben werden.
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.
Dem Verhaltenskodex beigefügt sind Verhaltensregeln zum Kindeswohl. Diese geben konkrete Hinweise zum Verhalten im Trainingsalltag.
4. Führungszeugnisse ehren- und nebenamtlicher Trainer*innen/Übungsleiter*innen
Von allen ehrenamtlich Tätigen oder Beschäftigten der Turnerschaft wird ein aktuelles erweitertes Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 und § 30a Abs. 1 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage und Prüfung in der Vereins- Geschäftsstelle eingefordert.
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.
Die Geschäftsstelle kann ggfs. auf Basis des Führungszeugnisses auch eine Ablehnung der Person als Trainer im Jugendbereich aussprechen.
5. Beratung
Jugendliche, Eltern und Trainer können sich jeder Zeit an die im Verein beauftragten Personen wenden.
Personen- und Vereinsdaten werden immer vertraulich behandelt; d. h. der Name eines Informanten oder der Vereinsname muss nicht genannt werden, bzw. wird an niemanden weitergeleitet.
Die Beauftragten sind pädagogisch geschult und kooperieren mit externen Fachberatungsstellen.
6. Seminare und Qualifizierungsmaßnahmen
Die Ansprechpersonen für Kindeswohl in der Turnerschaft 1860 Frankfurt Heddernheim nehmen an einer Qualifizierungsmaßnahme teil und sind im Verein bekannt.
Die Sportjugend Hessen bietet folgende Qualifizierungmaßnahmen an: Kindeswohl-Seminarbausteine
7. Unterweisung der ehren- und nebenamtlichen Trainer*innen
Alle Trainer*innen werden durch die Geschäftsstelle des Vereins über das Thema Kindeswohlgefährdung im Verein, den Verhaltenskodex, die zur Verfügung gestellten Unterlagen und den Interventionsplan, sowie die verpflichtende Teilnahme an einer externen Fortbildung zum Thema Kindeswohl unterrichtet.
Hierüber wird ein schriftlicher Nachweis geführt und in der Vereinsgeschäftsstelle hinterlegt.