Datenschutzordnung
Mit Inkrafttreten der neuen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 soll der Schutz Ihrer persönlichen Daten verbessert werden. Für die Turnerschaft 1860 Heddernheim e.V. ist Datenschutz ebenfalls ein sehr wichtiges Anliegen. Wir überprüfen unsere Verfahrensabläufe auf die DSGVO und die Gesetzeskonformität hin und möchten Sie gemäß Art.13 über die von Ihnen erhobenen Daten sowie Ihre Rechte informieren. Die Turnerschaft 1860 Frankfurt / Main - Heddernheim e.V. erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten von Ihnen, hierzu erhalten Sie folgende Hinweise:
(1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder (Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen) in automatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Mitgliederdaten: Nachname, Vorname, Geburtsdatum, Geschlecht und Anschrift. Sowie Bankverbindung, Telefonnummern (Festnetz und Mobil) sowie E-Mail-Adresse des Mitglieds oder der Erziehungsberechtigten.
(2) Die in (1) genannten Daten sind - mit Ausnahme von den Telefonnummern und E-Mail-Adresse - Pflichtdaten; eine Person kann nur Vereinsmitglied sein, wenn sie dem Verein diese Daten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung zur Verfügung stellt. Die Bereitstellung der übrigen Daten ist freiwillig; sie sind für die Mitgliedschaft im Verein nicht erforderlich. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der freiwilligen Daten ist Art. 6 Abs. 1 a - b) Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO).
(3) Name und Kontaktdaten desjenigen, der allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten entscheidet (Verantwortlicher): Turnerschaft 1860 Frankfurt / Main - Heddernheim e.V., vertreten durch den jeweiligen geschäftsführenden Vorstand, Habelstraße 11, 60439 Frankfurt am Main, Telefon: 069 / 57 75 33, Telefax: 069 / 69 59 89 40, E-Mail: kontakt@turnerschaft-heddernheim.de.
(4) Die personenbezogenen Daten der Mitglieder werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, insbesondere zur Mitgliederverwaltung (einschließlich des Beitragseinzugs), Förderung des Sports und zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit des Vereins. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 b) DSGVO. Sofern sich die Datenverarbeitung auf andere Rechtsgrundlagen stützt, wird dies in diesem Paragrafen erwähnt.
(5) Als Mitglied des Landessportbundes Hessen e.V. übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten dorthin: Name und Kontaktdaten des Vereinsvorstandes.
(6) Als Mitglied folgender Hessischer Fachverbände übermittelt der Verein folgende personenbezogene Daten seiner Mitglieder dorthin:
a. Hesseischer Turnverband
b. Hessischer Leichtathletik Verband
c. Volleybandverband e.V.
d. Hessischer Judo-Verband
e. Hessischer Tischtennis Verband
f. Hessischer Tanzsportverband e.V.
Die Übermittlung dieser Daten ist erforderlich, damit der Verein und die jeweiligen Mitglieder am Sportbetrieb, den der jeweilige Verband veranstaltet, teilnehmen können, insbesondere zur Erlangung von Spielerpässen und Lizenzen.
(7) Im Zusammenhang mit seinen öffentlichen Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfe, Sportfeste, Ligaspiele) veröffentlicht der Verein Fotos von der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber (mit Ergebnissen und Ereignissen) im Internet (z.B. auf seiner Homepage) und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Print und Online-Zeitungen (z.B. die Turnerzeitung als Print- und Online Version). Sofern der Verein Ergebnislisten erstellt, werden auch diese in gleicher Weise veröffentlicht / übermittelt.
Fotos einzelner Personen werden nur veröffentlicht / übermittelt, sofern es sich um Bilder von Einzelsportarten handelt; andere Einzelbilder werden nicht veröffentlicht / übermittelt, insbesondere keine Einzelbilder von Zuschauern. Jedoch ist in allen Fällen davon auszugehen, dass Mitglieder als Teilnehmer oder Zuschauer auf den Fotos erkennbar sind. Soweit die Untertexte zu Fotos oder die Berichte auf bestimmte Teilnehmer an der Veranstaltung hinweisen, werden dabei höchstens Vor- und Familienname, Vereinszugehörigkeit sowie Funktion und Aufgabe im Verein veröffentlicht / übermittelt. Auf Ergebnislisten erscheinen neben dem erzielten Ergebnis Vor- und Familienname sowie Verein und Altersklasse.
Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins, ohne die er seine Satzungszwecke (siehe § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit der Satzung) nicht erfüllen kann. Die Rechtsgrundlage für die Veröffentlichung / Übermittlung der vorgenannten Daten ist Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO. Zumindest überwiegen die Interessen und Grundrechte der Mitglieder nicht gegenüber den berechtigten Interessen des Vereins (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 f) DSGVO). Die Vorschriften der §§ 22, 23 des Kunsturhebergesetzes (KUG) zum Recht am eigenen Bild werden gewahrt. Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht / übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
(8) Online Angebote: Die Teilnehmer werden über einen Zugangslink vom Trainer zum entsprechenden Angebot eingeladen. Sobald der Teilnehmer auf den Link klickt, stimmt er der Nutzung von Zoom zu. Das heißt er akzeptiert in vollem Umfang die Bestimmungen dieser Online-Plattform. Jeder Teilnehmer entscheidet aber selbst inwiefern er die Kamera nutzt oder nicht. Bei einer Videoaufzeichnung und eventuellen Übertragung bedarf es einer schriftlichen Zustimmung von allen daran teilnehmenden Personen.
(9) Mitgliederlisten werden als Datei an Vorstandsmitglieder, sonstige Funktionäre und Mitglieder herausgegeben, soweit deren Funktion oder besondere Aufgabenstellung im Verein die Kenntnisnahme erfordern. Macht ein Mitglied glaubhaft, dass es die Mitgliederliste zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Rechte (z.B. Minderheitenrechte, Teilnahmerechte) benötigt, wird ihm eine Datei der notwendigen Daten gegen die schriftliche Versicherung ausgehändigt, dass Namen, Adressen und sonstige Daten nicht zu anderen Zwecken Verwendung finden und die erhaltenen Daten, sobald deren Zweck erfüllt ist, gelöscht werden.
(10) Zur Durchführung von Veranstaltungen erstellt der Verein Helferlisten mit den erforderlichen Kommunikationsdaten. Diese Listen werden nur innerhalb des Vereins an andere Helfer und die Organisatoren der Veranstaltung weitergegeben (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 b) DSGVO). Eine Veröffentlichung der Listen (z.B. im Internet) bedarf der Einwilligung der betroffenen Helfer (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).
(11) Ggf. Information über Absicht, die Daten an ein Drittland (außerhalb der EU) zu übermitteln [Möglich z.B., wenn Mitgliederdaten in einer Cloud gespeichert werden, deren Server sich außerhalb der EU befinden. Ist dies der Fall, bedarf es u.U. der Einwilligung des Mitglieds mit dieser Speicherung, siehe Art. 45 DSGVO]
(12) Die Mitgliederdaten werden spätestens 2 Jahre nach Beendigung der Mitgliedschaft gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung und für historische Berichte und Darstellungen des Vereins nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.
(13) Mitglieder haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf
- Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf
- Berichtigung (Art. 16 DSGVO),
- Löschung (Art. 17 GS-DVO),
- Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS-DVO),
- Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DSGVO) und
- Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO).
Diese Rechte können schriftlich oder per E-Mail bei den in (3) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.
(14) Soweit Einwilligungen der Mitglieder zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitglieder können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen.
Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (3) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.
(15) Den Mitgliedern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins bei der zuständigen Aufsichtsbehörde zu. Zuständige Aufsichtsbehörde ist im Bundesland Hessen der Hessische Datenschutzbeauftragte mit Sitz in Wiesbaden.
Stand: Februar 2021